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BGH, 14.06.1999 - AnwZ (B) 69/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassungsweg eines Juraabsolventen der ehemaligen DDR zur Rechtsanwaltschaft über die Diplom-Prüfung und die anschließende zweijährige berufspraktische Tätigkeit - Rechtsanwaltszulassung eines Juraabsolventen der ehemaligen DDR - Sofortige Beschwerde gegen eine ...
- Judicialis
DDR-Verordnung § 2; ; DDR-Verordnung § 2 Abs. 2; ; RAG § 4; ; BRAO § 4; ; DRiG § 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RAG § 4
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Diplom-Juristen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 70/93
Rechtsanwalt - Juristisches Staatsexamen - Freie Mitarbeit - Zulassung
Auszug aus BGH, 14.06.1999 - AnwZ (B) 69/98
Der Gesetzgeber hat für die Personen, die ihre juristische Ausbildung im Beitrittsgebiet begonnen und nach dem 3. Oktober 1990 nicht beide juristische Staatsprüfungen mit Erfolg abgelegt haben, allein den in § 4 RAG vorgezeichneten Zulassungsweg zur Rechtsanwaltschaft über die Diplom-Prüfung und die anschließende zweijährige berufspraktische Tätigkeit eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 70/93, BRAK-Mitt. 1994, 179).
- BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 44/99
Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen zur Rechtsanwaltschaft
In § 2 der DDR-Verordnung vom 5. September 1990 (GBl. 1990 I S. 1436) wurde den Universitäten die Möglichkeit eingeräumt, für vor dem 1. September 1990 immatrikulierte Studenten eine Studien- und Prüfungsordnung zu erlassen, die die Grundlage für einen Abschluß der Ausbildung als Diplom-Jurist bildet (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Juni 1999 - AnwZ (B) 69/98).